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Hundesteueranmeldung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Grundlage für die Hundesteuererhebung ist die städtische Hundesteuersatzung.


Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Kontakt: steuern@walsrode.de

oder telefonisch unter: 05161/977-190 Frau Wedemann

 
1. Hund     66,00 €
2. Hund     99,00 €
3. Hund u. jeder weitere   132,00 €
je gefährlichen Hund   660,00 €

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

ca. eine Woche

Bitte verwenden Sie vorrangig immer den Online-Antrag für die Hundesteueran- & abmeldung!

Sollte es Ihnen nicht möglich sein den Online-Antrag auszufüllen, dann können Sie auch nachfolgende PDF Dokumente verwenden

Hundesteueranmeldung

Hundesteuerabmeldung

und per E-Mail an steuern@walsrode übermitteln oder auf dem Postweg an die Stadt Walsrode senden.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.