Hundesteueranmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Grundlage für die Hundesteuererhebung ist die städtische Hundesteuersatzung.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Kontakt: steuern@walsrode.de
oder telefonisch unter: 05161/977-190 Frau Wedemann
Welche Gebühren fallen an?
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
ca. eine Woche
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Anträge / Formulare
Bitte verwenden Sie vorrangig immer den Online-Antrag für die Hundesteueran- & abmeldung!
Sollte es Ihnen nicht möglich sein den Online-Antrag auszufüllen, dann können Sie auch nachfolgende PDF Dokumente verwenden
und per E-Mail an steuern@walsrode übermitteln oder auf dem Postweg an die Stadt Walsrode senden.
Hinweise / Besonderheiten
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.