Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Leistungsbeschreibung
SEPA-Lastschriftverfahren
- Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt der Zahlungspflichtige die Stadt Walsrode Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Stadt Walsrode auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (SEPA=Single Euro Payments Area).
- Vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug hat die Stadt Walsrode als Lastschriftgläubiger den Zahler unter Angabe der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz in Textform zu informieren. Je Personenkonto und Objektnummer wird eine Mandatsreferenz vergeben.
- Sollte die Abbuchung vom Bankkonto des Zahlungspflichtigen durch sein Kreditinstitut nicht erfolgen, erlischt das bereits erteilte Lastschriftmandat. Falls der SEPA-Lastschrifteinzug weiter genutzt werden soll, muss ein neues Lastschriftmandat erteilt werden.
- Wird ein bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat 36 Monate nicht genutzt, ist es gemäß den Vorschriften zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nicht mehr gültig. Es muss ein neues Lastschriftmandat erteilt werden.
- Der Zahlungspflichtige kann das SEPA Mandat jederzeit widerrufen.
- Es können keine rückständigen Beträge abgebucht werden.
Hinweis: Die Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen beträgt 8 Wochen ab Kontobelastungsdatum. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweise / Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass keine rückwirkenden Abbuchungen erfolgen können!