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Elektronische Wohnsitzanmeldung

Leistungsbeschreibung

Einen neuen Wohnsitz anmelden

Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.

Sie können sich heute schon in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie in vielen Kommunen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen online anmelden. Weitere Informationen zum Service erhalten Sie unter wohnsitzanmeldung.gov.de.

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Wahlen 2026

Voraussetzungen für die Eintragung von wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis (siehe Link):

Wählerverzeichnis

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Außerdem benötigen Sie:

Worauf muss ich sonst noch achten?

Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit.

Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde.

Die Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:

  1. Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.
  2. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
  3. Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes.
  4. Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.

Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Durch die Bürgerinnen und Bürger:

  • 10 Minuten für die Eingabe Ihrer Daten
  • 5 Minuten für den Abruf Ihrer Meldebestätigung und die Aktualisierung Ihrer Ausweisdaten

Durch die Stadt Walsrode:

  • bis zu 3 Werktage für die Prüfung Ihrer Daten durch die Meldebehörde

Über den Online-Dienst können keine Auskunftssperren bei Gefahr für Leib und Leben beantragt werden.